Entwicklungsfläche von 48.000 qm, mit einer bestehenden Lizenz zur Stromerzeugung aus einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 1.999 MW, gemäß den Allgemeinen bestehenden Bedingungen der Lizenz zur Stromerzeugung. Das Entwicklungsgebiet befindet sich auf der Gemeinde Ermioni in der Gemeinde Ermionida und ist: a) Sie sind in Fläche und Abmessungen eben und bebaubar nach den aktuellen städtebaulichen Bestimmungen, b) außerhalb des Stadtplans außerhalb der Siedlungsgrenzen und außerhalb des GIS liegt. (c) nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes 1337/83 über Landbeiträge fällt und Geld BEBAUUNGSREGELN A. WOHNSITZ 1. Maximale überdachte Fläche und Gesamtgrundfläche: 683, 36 m² 2. Maximale Anzahl Stockwerke: 2 + Keller - Maximale Höhe 7,50 m + +1,20 Dach. 3. Gebäudeabstand von Grenzen: 15.00m. B. HOTELS 1. Maximal zulässige Grundfläche mit einer Fläche von 8640 m². 2. Maximal zulässige Höhe: 10,50 m. 3. Mindestabstand von Grenzen: 10,00 m. Für weitere Informationen und Klarstellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.