This description has been translated automatically by Google Translate and may not be accurate
Referenz: Κ0381
Zum Verkauf: Ein 1.100 qm großes Grundstück im Plan, gelegen in der Siedlung Vothonas, Santorini. Das Grundstück hat einen Bebauungskoeffizienten von 4 und ein Bauvolumen von über 200 qm für Wohnzwecke oder 600 qm für den Bau eines Hotels. Es bietet einen unbegrenzten Blick auf Fira, Pyrgos, Monolithos, Kamari und das Meer. Das Grundstück umfasst ein 198 qm großes Maisonette-Haus, das 2004 erbaut wurde, und in zwei autonome Residenzen unterteilt ist. #### Erste Residenz (160 qm) - **Baujahr:** 2004 - **Aufteilung:** - **Keller:** Heizraum und Abstellraum. - **Erdgeschoss:** Wohnzimmer mit Kamin, Essbereich, Küche, WC und sehr große Veranden. - **Erster Stock:** 3 Schlafzimmer, 2 Hauptbadezimmer, begehbarer Kleiderschrank. Jedes Schlafzimmer hat einen eigenen Balkon. #### Zweite Residenz (38 qm) - **Baujahr:** 2017 - **Aufteilung:** - **Halbkeller:** Sehr großes Schlafzimmer, Badezimmer und Innenhof. - **Erdgeschoss:** Wohnzimmer, Küche und Balkon. ### Zusätzliche Informationen - **Garten:** Ja - **Meerblick:** Ja - **Unbegrenzter Blick:** Ja - **Bauvolumen:** Ja (im Plan) - **Geeignet für touristische Entwicklung:** Ja ### Lage Die Immobilie befindet sich in der Gegend von Vothonas, Santorini, und bietet einen unbegrenzten Blick auf das Meer und verschiedene touristische Attraktionen, was sie sowohl für einen dauerhaften Wohnsitz als auch für die touristische Entwicklung ideal macht. Für weitere Informationen oder Erläuterungen. kontaktieren Sie uns bitte! +491622999931, info@smartimmo-invest.de, www.smartimmo-invest.de -Die Angaben und Eigenschaften der Objekte wurden aufgrund der Angaben und Daten des Auftraggebers eingetragen. -Der Punkt auf der Karte entspricht nicht der tatsächlichen Adresse der Immobilie. -Alle Immobilien, die wir online anzeigen, sind verfügbar, da sie ständig aktualisiert und nicht verfügbare zurückgezogen werden. -Bei der Angabe der Immobilie ist gemäß Gesetz Nr. 4072/2012 - Amtsblatt 86/A/11-4-2012 ein Personalausweis oder Steuernummer erforderlich